7.4.2. Der Gesuchsteller bringt dazu vor, das Begehren bezüglich Parzellengrenzverschiebung und zusätzlicher Abtretung von ca. 12 m2 zu einem Entschädigungsansatz von Fr. 15.00/m2 sei zu spät gestellt worden. Das Ausmass der Abtretung sowie der Verlauf der neuen Parzellengrenze sei aus den Plänen, welche öffentlich aufgelegen hatten, sowie aus den Einzelplänen klar ersichtlich.