Eingabe vom 17. Mai 2021 brachte er dazu vor, für den eingebrachten Kies am Rand müsse ihm der volle Verkehrswert für das dadurch beeinträchtigte Land entschädigt werden. Das Strassenbankett befinde sich vollständig auf seinem Land. Eine landwirtschaftliche Nutzung der beeinträchtigten Flächen sei nicht mehr möglich, da die Bodenstruktur zerstört werde. Die beanspruchte Fläche von ca. 12 m2 sei mit Fr. 15.00/m2 zu entschädigen. Weiter sei der Schacht mit rund Fr. 1'000.00 für die nächsten 25 Jahre zu entschädigen. Sollte der Schacht weiter nach oben verlegt werden, sei dies mit Fr. 2'000.00 für die nächsten 25 Jahre zu entschädigen.