7. 7.1. Der Gesuchgegner macht geltend, infolge des Strassenbauprojekts verschiebe sich die Strasse gegen die Gebäude auf den Parzellen J und I. Die Verschiebung der Strasse zu den Gebäuden hin sowie das Bremsen und Anfahren wegen des Fussgängerübergangs führe zu erhöhten Immissionen, auch wenn nicht von Mehrverkehr auszugehen sei. Weiter nehme die Wirkung des lärmreduzierenden Strassenbelags bereits nach einigen Jahren stark ab. Bei Ökonomiegebäuden habe dies keine Wertverminderung zur Folge. Bei Wohngebäuden hingegen sinke die Attraktivität bei der Vermietung aufgrund der Immissionen der Strasse, was eine Wertverminderung von 3 % zur Folge habe.