Mit diesem Vorgehen wird der zu ersetzende Landwert angemessen abgebildet, was bei der für und im Baugebiet entwickelten Lageklassenmethode - 20 - offenkundig nicht der Fall ist. Diese ist für das Nichtbaugebiet aufgrund der dort bestehenden besonderen Gegebenheiten (Erw. 6.5.2.) nicht geeignet und kann daher bei der Bewertung von Flächen ausserhalb des Baugebiets keine Anwendung finden. Aus diesem Grund ist auch das Begehren des Gesuchgegners auf Einholung eines externen, darauf abstützenden Gutachtens abzuweisen.