Der absolute Landwert von Fr. 600.00/m2 ist um 75 % zu relativieren, da die bauliche Nutzung der Parzelle durch die Abtretung nicht beeinträchtigt wird (Erw. 6.5.5.). Der auf diese Weise ermittelte relative Landwert von Fr. 150.00/m2 ist nochmals um die Hälfte zu relativieren, da die hofnahe Fläche aufgrund des angemerkten Realteilungsverbot nur erschwert handelbar ist und einen geringeren Wert als vergleichbares eingezontes Bauland aufweist (Erw. 6.5.4.). Die hofnahe Fläche von netto ca. 73 m2 ist daher mit Fr. 75.00/m2 zu entschädigen.