Aufgrund der Lage ausserhalb des Baugebiets nach Art. 24c Abs. 3 RPG gilt für die Baute und das Grundstück lediglich eine Nutzung im Rahmen des Besitzstandsschutzes. Zudem ist die Fläche aufgrund eines im Grundbuch angemerkten Realteilungsverbots nicht isoliert handelbar (Protokoll, S. 16). Auch stellt die in diesem Bereich vorbestehende Sichtzone eine zusätzliche Einschränkung der Nutzbarkeit dar.