6.3.2. Der vom Gericht zur Verhandlung vom 28. April 2021 beigezogene Leiter der Abteilung Boden- und Pachtrecht der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen (kurz: DFR), E., hat die abzutretende Fläche von 74 m2 als hofnahe Fläche qualifiziert (Protokoll, S. 18). - 17 - Das Gericht stützt sich bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um hofnahes Gebiet handelt, auf die Einschätzung des kantonalen Fachmanns.