Das ursprüngliche Angebot des Gesuchstellers betrug Fr. 40.00/m2 für die hofnahe Fläche von ca. netto 73 m2 (Zuteilung von ca. 1 m2 hofnaher Fläche) sowie Fr. 10.00/m2 für die restliche Fläche von ca. 118 m2. In seiner Stellungnahme vom 10. Juni 2021 reduzierte der Gesuchsteller sein Angebot. Die gesamte Abtretungsfläche von Parzelle I sei mit Fr. 5.00/m2 zu entschädigen. Das Gebäude Nr. K werde nicht landwirtschaftlich als Wohngebäude genutzt und sei daher für den landwirtschaftlichen Betrieb des Gesuchgegners nicht notwendig. Hofnahe Flächen könnten grundsätzlich einen Mehrwert haben, sofern sie landwirtschaftlich genutzt würden.