Der Landwert der hofnahen Fläche betrage bei Lageklasse 3.20 Fr. 482.00/m2. Unter Berücksichtigung der Mischwertmethode (Mischwert aus Sachwert und Ertragswert) ergebe sich ein Entschädigungsansatz der hofnahen Fläche beim Betriebszentrum von Fr. 321.00/m2. Der Gesuchsteller macht weiter geltend, dass heute in der Zone W2 gemäss Auskunft des Gemeindeschreibers D. sogar von einem Baulandpreis von Fr. 700.00/m2 ausgegangen werden könne. Ginge man davon aus, ergäbe sich eine Entschädigungsforderung von Fr. 375.00/m2.