Diese werde von den Gerichten akzeptiert, wenn keine Vergleichspreise vorhanden seien. Da hofnahe Flächen beim Betriebszentrum von Landwirtschaftsbetrieben ausserhalb von Bauzonen nicht allein, sondern nur zusammen mit dem ganzen Betrieb gehandelt würden, sei die Bestimmung von Vergleichspreisen für solche Flächen nicht möglich. Nach der Lageklassenmethode ergebe sich in der Bauzone bei Lageklasse 3.80 ein Landwert von Fr. 600.00/m2. Der Landwert der hofnahen Fläche betrage bei Lageklasse 3.20 Fr. 482.00/