So könne er beispielsweise einen Sandkasten oder eine Kinderspielanlage auf diesen Flächen erstellen und sie als besonders familienfreundlich mit einem höheren Mietzins vermieten. Auch steuerlich werde das Wohnhaus Nr. K als nichtlandwirtschaftliches Objekt bewertet. Die Bestimmung des Landwertes der hofnahen Fläche erfolge dabei in der Regel nach der Lageklassenmethode. Diese werde von den Gerichten akzeptiert, wenn keine Vergleichspreise vorhanden seien.