Von Parzelle J ist gemäss Enteignungsvertragsentwurf vom 8. November 2019 eine Abtretung von insgesamt 194 m2 sowie eine vorübergehende Beanspruchung von 957 m2 vorgesehen. Zudem sieht der Enteignungsvertragsentwurf auf Parzelle J eine Sichtzone mit einer Fläche von insgesamt 1'205 m2 vor. Die Sichtzone ist in drei Flächen unterteilt. Auf einer Fläche von 45 m2 ist eine Bepflanzung bis maximal 80 cm Höhe möglich, auf einer Fläche von 219 m2 ist eine Bepflanzung bis maximal 1.50 m Höhe möglich und schliesslich ist auf einer Fläche von 941 m2 eine Bepflanzung in einer Höhe von über 1.50 m möglich.