M. Mit Schreiben vom 27. März 2020 nahm der Gesuchsteller abschliessend zu den Entschädigungsbegehren des Gesuchgegners Stellung und beantragte die Genehmigung des Rechtserwerbs gemäss Enteignungsvertragsentwurf vom 8. November 2019 mit einer Gesamtentschädigung von ca. Fr. 12'511.00. Eventualiter beantragte er die Übernahme der Sichtzonenfläche von 1'205 m2 durch den Gesuchsteller zum Verkehrswert. Er kam darin auf sein bisheriges Entschädigungsangebot zurück, teilweise unter dem Vorbehalt, das Entschädigungsangebot entsprechend zu minimieren, sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden. -7-