6. Die Nutzungseinschränkungen in der Sichtzone sind mit Fr. 12'514.— sowie Fr. 4'000 zu entschädigen, gesamthaft Fr. 16'514.--. 7. Die Verkehrswertminderung durch den Strassenausbau ist mit Fr. 12'000.-- zu entschädigen. 8. Evtl. sind die Auswirkungen des Strassenbauprojektes auf meine Grundstücke und meinen Betrieb durch einen unabhängigen Gutachter zu beurteilen. 9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantons." Mit Schreiben vom 3. März 2020 stellte der Gesuchgegner dem SKE die fehlende Beilage Nr. 8 zur Eingabe zu.