Mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 wurde dem Gesuchgegner die Stellungnahme des Gesuchstellers vom 3. September 2019 samt Vertragsentwurf zur Kenntnis gebracht. H.1. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 stimmte der Gesuchgegner der vorzeitigen Besitzeinweisung unter den an der Verhandlung skizzierten Voraussetzungen zu. Gleichzeitig bat er um Zustellung der vollständigen Beilagen zur Stellungnahme des Gesuchstellers vom 3. September 2019. H.2. Mit Schreiben vom 4. November 2019 wurden dem Gesuchgegner die Beilagen zur Stellungnahme vom 3. September 2019 zugestellt. Der aktualisierte Vertragsentwurf ging am 11. November 2019 beim SKE ein.