Es wurde dem Gesuchgegner angeboten, die Abtretungsfläche bei Parzelle I um 6 m2 zu reduzieren. Weiter wurde die Streichung der missverständlichen Formulierung "keine Maisanpflanzung" bei der Sichtzone vorgeschlagen. Der Gesuchgegner beantragte zwei Tage Bedenkzeit. Das SKE sicherte ihm diese zu und forderte ihn auf, dem Gericht bis am 1. November 2019 seinen Entscheid bezüglich der vorzeitigen Besitzeinweisung mitzuteilen. -5- Eine Einigung bezüglich der Entschädigungsbegehren konnte an der Verhandlung nicht erzielt werden.