G. Das SKE führte am 29. Oktober 2019 eine Einigungsverhandlung mit Augenschein durch. Ursprünglich war vorgesehen, dass von Parzelle I netto ca. 198 m2 abzutreten seien. Zudem war eine vorübergehende Beanspruchung von ca. 124 m2 vorgesehen. Anlässlich der Verhandlung stellte der Gesuchgegner zwei Planänderungsbegehren. Er beantragte eine Reduktion der Sichtzone im Bereich der Parzelle J und eine Anpassung im Bereich der Aussentreppe auf der Ostseite des Einfamilienhauses auf der Parzelle I. Die Abtretungsfläche sei dort um einen sechs Meter breiten Streifen zu reduzieren. Es wurde dem Gesuchgegner angeboten, die Abtretungsfläche bei Parzelle I um 6 m2 zu reduzieren.