3. Eventualiter sei die Entschädigung für die Abtretungsfläche von Parzelle I auf CHF 5'640.00 zu reduzieren. 4. Das Gesuch um vorzeitige Besitzeinweisung sei zu genehmigen. 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." F.3. Mit Schreiben vom 10. September 2019 lud das SKE die Parteien zu einer Einigungsverhandlung mit Augenschein am 29. Oktober 2019 ein.