Von Parzelle I sind netto ca. 191 m2 abzutreten, ca. 264 m2 sollen vorübergehend beansprucht werden. Von Parzelle J sind ca. 194 m2 abzutreten und es ist eine vorübergehende Beanspruchung von ca. 957 m2 vorgesehen. Zudem soll -3- am nördlichen Rand der Parzelle eine Sichtzone von 1'205 m2 angemerkt werden.