D. A. (nachfolgend: Gesuchgegner) ist einer der sechs Miteigentümer der Parzelle H sowie Alleineigentümer der Parzellen V, G, I und J. Von Parzelle H ist eine Fläche von ca. 46 m2 abzutreten und es ist eine vorübergehende Beanspruchung von ca. 146 m2 vorgesehen. Von Parzelle V sind ca. 138 m2 abzutreten, es ist eine vorübergehende Beanspruchung von ca. 173 m2 vorgesehen. Von Parzelle G sind ca. 4 m2 abzutreten, ca. 54 m2 sollen vorübergehend beansprucht werden. Zudem soll am nördlichen Rand der Parzelle eine Sichtzone von ca. 6 m2 angemerkt werden. Von Parzelle I sind netto ca. 191 m2 abzutreten, ca. 264 m2 sollen vorübergehend beansprucht werden.