2.5. In der Eingabe vom 6. Mai 2019 verlangte der Kanton weiter, dass A. die Geometerkosten von Fr. 7'543.65 (Anträge Ziff. 2) zu überbinden seien. Dieses Begehren zog der Vertreter des Kantons jedoch mit Schreiben vom 2. Juli 2019 zurück. Darauf braucht daher nicht weiter eingegangen zu werden. 2.6. Nachdem keine weiteren Begehren zu behandeln sind, kann das Verfahren als durch konkludente Einigung erledigt abgeschrieben werden (Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [AGVE] 2005 S. 407 f.).