Das SKE hat die Eingabe des Kantons daher anhand genommen und A. als erstes Gelegenheit gegeben, Eingaben zu der in der Mutationstabelle Nr. 488 ausgewiesenen Abtretung von 8 m2 ab der Parzelle aaa zu machen (analog zu § 152 Abs. 1 BauG; Einschreiben SKE vom 16. Mai 2019). Er wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass von seiner Zustimmung zur Abtretung gemäss öffentlicher Urkunde von Notar Werner Hofstetter, Villmergen, vom 7. Dezember 2017 für die Parzellen aaa und bbb ausgegangen und das Verfahren abgeschrieben werde, falls er keine Begehren stellen sollte. -4-