Das vorliegende Verfahren hat dem Gericht einen ausserordentlichen (3- facher Schriftenwechsel/Beiladung/Fünferbesetzung) Aufwand verursacht. Selbst in der Beschränkung auf den hälftigen Miteigentumsanteil der Gesuchstellerin liegt ein sehr hoher Streitwert vor (Erw. 8.3.4.). Seit den letzten vergleichbaren Fällen, die vom SKE zu beurteilen waren, ergaben sich erhebliche Rechtsänderungen (RPG/Mehrwertabgabepflicht), die in die - 29 -