Die Gesuchgegnerin hält dem entgegen, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der Parzellen ppp und eee seien verschieden. Die verkehrsmässig erschlossene Parzelle eee eigne sich aufgrund ihrer zentralen Lage bestens für die Zentrumszone, während die Parzelle ppp peripher am südlichen Siedlungsrand liege und zumindest der südliche Abschnitt als nicht erschlossen gelte. Letztere sei wertvolles Landwirtschaftsland, das erhalten bleiben solle. Die unterschiedliche Ausgangslage rechtfertige die unterschiedliche Behandlung der Parzellen. Es gebe vorliegend keine vergleichbare oder ähnliche Situation, die zulasten der Gesuchstellerin geschont werde.