Umgekehrt hat sie sich zwar auch dafür eingesetzt, dass die Erschliessungsvariante über die Parzelle rrr durch den Bau der Reihenhäuser nicht verunmöglicht worden wäre (vgl. Schreiben Bauverwaltung B. vom 3. Juli 2017 und Schreiben der damaligen Baugesuchsteller vom 28. September 2017 [Entschädigungsbegehren Beilagen 20 und 21]), dies allerdings zu einem Zeitpunkt, als die Auszonung des Südabschnitts der Parzelle ppp kommunal (A.) schon beschlossen war. Eine Überbauung des Abschnitts in der W2 hätte die stets gewünschte landwirtschaftliche Nutzung des Mittelteils der Parzelle ppp sowie des zum Teil darauf stehenden Ökonomiegebäudes weiter erschwert.