5.3.4.3. In der Übersicht über den Stand der Erschliessung 2015 ist der strittige Abschnitt als langfristige Baulandreserve aufgeführt (Letzte Bemerkungen Beilage 1). Er liegt peripher, also offensichtlich nicht dort, wo künftig die bauliche Entwicklung stattfinden soll. Mit einer zeitnahen Erschliessung durch die Gemeinde war daher nicht zu rechnen.