Das Gebiet sei groberschlossen (Entschädigungsbegehren S. 9 ff.). Gemäss Erschliessungsprogramm 2002 seien die Groberschliessung Strasse (W.-Weg) sowie die Groberschliessung Abwasser schon damals vorhanden gewesen. Die Erschliessung werde darin im Übrigen als einfach beurteilt (Replik S. 23). Gemäss Stand der Erschliessung 2015 wäre die Parzelle ppp in fünf Jahren baureif gewesen. Die Gesuchstellerin habe daher mit einer kurzfristig realisierbaren Erschliessung rechnen können (Neuerungen zur Duplik S. 1).