5.3.2. 5.3.2.1. Gemäss Gesuchstellerin ist der aus der WG3 ausgezonte Abschnitt der Parzelle ppp vollständig erschlossen. Er liege in der zweiten Bautiefe ab der X.-Strasse, grenze an den Y.-Weg (Gemeindestrasse). Sämtliche Anschlüsse (Wasser, Kanalisation, Kommunikation und Elektrisch) seien vorhanden. Das Land hätte am Stichtag überbaut, der bestehende Milchviehstall abgebrochen werden können. Die Realisierungswahrscheinlichkeit beurteile sich nach objektiven, nicht nach subjektiven Kriterien. In Bezug auf diese Teilfläche liege eine materielle Enteignung vor (Entschädigungsbegehren S. 7 f.). - 17 -