5.2.3.4. Auf dem ausgezonten Abschnitt steht die Hälfte eines Ökonomiegebäudes, das für landwirtschaftliche Zwecke erstellt wurde und auch weiterhin so genutzt werden kann. Es erübrigt sich, darüber zu spekulieren, welche Umnutzungsmöglichkeiten für den WG3-Anteil der Baute offen gestanden wären bzw. stünden. Im Quervergleich zu den baulichen Nutzungschancen in der WG3 handelt es sich bei dem seit Jahren ungenutzten Gebäude um ein ökonomisches Abbruchobjekt, das eine bauliche Umnutzung des einschlägigen Grundstückabschnitts kaum wesentlich behindert hätte (Protokoll S. 8).