5.2.2. Der Abschnitt in der W2 wird vollständig ausgezont. Es geht die gesamte bauliche Nutzungschance für diesen Parzellenabschnitt verloren. Insofern handelt es sich daher nicht nur um eine Teilauszonung, sondern grundsätzlich um einen schweren Eingriff im Sinne der bundesgerichtlichen Umschreibung (vgl. Erw. 3.1.) 5.2.3. 5.2.3.1. Vom Abschnitt in der WG3 wird nur ein Teil, nämlich 3'001 m 2 von insgesamt 5'255 m2, immerhin aber mehr als 50 %, der Nichtbauzone zugewiesen. Gemäss Gesuchstellerin wird damit das laut Rechtsprechung entschädigungslos hinzunehmende Mass überschritten. Mit der Teilauszonung - 14 -