5.2. 5.2.1. Die Parzelle ppp wies vor der Zonenplanrevision 2016 drei unterschiedlich nutzbare Abschnitte auf, den Abschnitt in der WG3, jenen in der W2 und dazwischen jenen in der Landwirtschaftszone. Die drei Parzellenteile hätten von der Grösse und Form her ohne weiteres abparzelliert und eigenständig genutzt werden können. Die Umzonung der bisher in der Bauzone liegenden Abschnitte hat Nutzungseinbussen verursacht. Die damit einhergehenden Werteinbussen sind je anhand der betroffenen Parzellenteile zu beurteilen.