Kommt einzelnen Parzellenteilen ein selbständiger Charakter zu und könnten diese jederzeit abparzelliert und verkauft werden, ist die Intensität eines Eingriffs mit Blick auf den betroffenen Teilbereich zu beurteilen (BGE 1C_653/2017 vom 12. März 2019 Erw. 3.2 – 3.5). - 13 -