5. 5.1. Von der Parzelle ppp wurden zwei Abschnitte, die bisher zur Bauzone gehört hatten, ausgezont. Mit einer Auszonung wird in der Regel die Eingriffsintensität einer materiellen Enteignung erreicht. Wie es sich damit in einem konkreten Fall verhält, ist jeweils unter Beizug des Grundstücks als Ganzes zu prüfen. Auch die Werteinbusse eines teilweisen Bauverbots (Bauverbot durch Baulinien, Denkmalschutz, Teilauszonung) ist nach diesem Grundsatz zu bestimmen. Bleibt dem Grundstück eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle und gute Nutzung erhalten, liegt kein entschädigungspflichtiger Eingriff vor.