In der Literatur zur RPG-Revision 2013 wurde die Frage aufgeworfen, ob die Revision als neue Inhaltsumschreibung des Eigentums zu verstehen sei; bejahendenfalls könnte, wie einleitend erwähnt, allenfalls von einer neuen Generation von (entschädigungslosen) Nichteinzonungsfällen ausgegangen werden. Die herrschende Lehre argumentiert indessen dahin, dass die RPG-Revision 2013 kaum neues materielles Recht schaffe, sondern einzig das geltende Recht präzisiere und dessen Vollzug stärke. Es handle sich entsprechend nicht um eine neue Inhaltsbestimmung des Eigentums (vgl. Riva, Praxiskommentar RPG, Art. 5 N 152; EspaceSuisse, Raum&Umwelt, Dezember 4/2019, S. 21 mit Hinweisen;