15 RPG gesprengt. Zudem seien Flächen einer Bauzone zugewiesen worden, von denen klar war, dass sie nicht erschlossen würden, weil landwirtschaftlich genutzt – so auch die Abschnitte der Parzelle ppp. Umgekehrt habe sich ein grosses, zentral gelegenes Grundstück, das teilweise erschlossen war, in der Nichtbauzone befunden. Der alte Bauzonenplan habe wesentliche Grundsätze des Planungsrechts wie Verdichtungs- und Konzentrationsprinzip missachtet. Dessen Anpassung sei deshalb eine Nichteinzonung (Vernehmlassung S. 12 f.; Duplik S. 10). Die RPG-Revision 2013 habe Einfluss auf den Inhalt des Eigentums genommen.