4.2. 4.2.1. Gemäss Gesuchstellerin (Entschädigungsbegehren vom 4. April 2019, S. 6 ff.), waren die Zonenordnung der Gemeinde B. 1994/1996 sowie die Teiländerung von 2008/09 RPG-konform. Bau- und Nichtbaugebiet seien abgegrenzt und die Bauzonengrösse auf das damals akzeptable Mass reduziert worden. Eine Verkleinerung des Baugebiets sei auch bei späteren Teilrevisionen kein Thema gewesen. Anlass der Zonenplanrevision 2016/18 seien der nahende Bau der Umfahrungsstrasse B., die Förderung der Innenentwicklung sowie eine Gesamtbeurteilung der künftigen Entwicklung nach Erreichen des Planungshorizonts gewesen.