2.1 mit Hinweisen). Das gilt nicht nur bei der Revision altrechtlicher, vor Inkrafttreten des RPG (1. Januar 1980) erlassener Zonenpläne, sondern auch bei der Anpassung von Zonenplänen, die zwar unter der Herrschaft des RPG in Kraft getreten sind, materiell aber nicht in jeder Hinsicht auf die bundesrechtlichen Planungsgrundsätze ausgerichtet waren (BGE 1C_275/2018 vom 15. Oktober 2019, Erw. 2.3; BGE 1C_573/2011 vom 30. August 2013 Erw. 2.2).