1.3.3. Vorliegend ist strittig, ob die Zonenplanrevision eine materielle Enteignung beim Grundstück ppp bewirkt hat. Das ist eine das ganze Grundstück betreffende Frage, für welche die Gesuchstellerin alleine auftreten kann. Die daran geknüpfte Entschädigungsforderung kann sie jedoch nur für ihren Anteil geltend machen, was sie auch berücksichtigt hat (siehe Entschädigungsforderung in der Eingabe vom 4. April 2019, S. 20, B.1.). Die Gesuchstellerin ist zur Prozessführung legitimiert. Das wird von der Gegenseite auch ausdrücklich anerkannt (Vernehmlassung S. 2). Vorsorglich wird dem Miteigentümer, C., das Urteil ebenfalls mitgeteilt.