D.1. Das Gericht führte am 17. Februar 2021 eine Augenscheinverhandlung durch (Präsenz siehe Protokoll S. 1). -4- D.2. Mit Mail vom 22. Februar 2021 liess die Bauverwaltung B. dem Gericht die zwei an der Verhandlung geforderten Beweisergänzungen (Protokoll S. 18) zukommen. Diese wurden umgehend allen übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis gebracht. E. Am 17. März 2021 hat das Gericht die Sache abschliessend beraten und den vorliegenden Entscheid gefasst. Das Gericht zieht in Erwägung: