B.2. Mit Schreiben vom 5. April 2019 forderte der Präsident des SKE den Gemeinderat B. zur Vernehmlassung auf. Dieser beauftragte daraufhin die Voser Rechtsanwälte KIG, Baden, mit der Vertretung. Am 13. Mai 2019 und am 11. Juni 2019 ersuchte Dr. Peter Heer der Voser Rechtsanwälte KIG um Erstreckungen der Frist, die ihm gewährt wurden (Schreiben SKE vom 14. Mai 2019 und 13. Juni 2019). Innert verlängerter Frist, mit Vernehmlassung vom 14. August 2019, liess der Gemeinderat beantragen: "1. Das Entschädigungsbegehren sei abzuweisen. 2. Unter gesetzlichen Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Gesuchstellerin.