B.1. Am 4. April 2019 liess A. beim Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Kausalabgaben und Enteignungen (SKE), ein Entschädigungsbegehren mit folgenden Anträgen stellen: "1.1 Es sei festzustellen, dass die mit der Nutzungsplanung der Gemeinde B. vom 20.09.2016, genehmigt vom Regierungsrat am 14.03.2018, erfolgte Zuweisung von 3'001 m2 (vormals WG3) der im Miteigentum der Gesuchstellerin stehenden Parzelle Liegenschaft ppp in die Landwirtschaftszone den entschädigungspflichtigen Tatbestand der materiellen Enteignung erfüllt.