Die Teilfläche der Parzelle fff von ca. 333 m2, welche gemäss Landerwerbsplan für das Bachprojekt beansprucht wird, tritt der Gesuchgegner der Gesuchstellerin nach Vorliegen der abschliessenden Mutationstabelle des Grundbuchgeometers unentgeltlich wieder ab. Die auf der Parzelle fff eingetragene Wasserleitungsdienstbarkeit betrifft die Abtretungsfläche nicht und wird auf dieser gelöscht. 3.3. Die Gesuchstellerin wird angewiesen, die Übertragung der Parzelle fff per 2. Dezember 2019 und nach Rechtskraft des vorliegenden Entscheids beim Grundbuchamt Wohlen anzumelden.