3.1. Die Gesuchstellerin wird per 2. Dezember 2019 in den Besitz der für die Realisierung der Projekte Bachsanierung und Friedhoferweiterung erforderlichen Flächen der Grundstücke des Gesuchgegners eingewiesen (Abtretungsflächen und vorübergehend beanspruchte Flächen). Das gilt ebenso für die ihm nachstehend übertragene Parzelle fff. 3.2. Die Gesuchstellerin tritt dem Gesuchgegner per 2. Dezember 2019 die Realersatzparzelle fff mit den darauf eingetragenen Rechten und Lasten vollumfänglich ab.