1. Es wird festgestellt, dass an den Einwendungen gegen die Enteignungen als solche (Bachprojekt und Friedhoferweiterung) nicht festgehalten wird. Das Verfahren wird diesbezüglich als gegenstandslos geworden von der Kontrolle abgeschrieben. 2. Es wird festgestellt, dass sich die Parteien auf das Bachsanierungsprojekt gemäss dem beidseits bekannten Stand vom 21. März 2019 geeinigt haben. Das Verfahren betreffend Planänderungsbegehren wird als durch Einigung erledigt von der Kontrolle abgeschrieben. 3. Es wird festgestellt, dass sich die Parteien betreffend die vorzeitige Besitzeinweisung auf das Folgende geeinigt haben: