4.2. Über die verlangte vorzeitige Besitzeinweisung (Erw. 2.5.) wurde ebenfalls eine umfassende Einigung erzielt. Dieses Verfahren (4-EV.2019.11) kann daher ebenfalls als erledigt abgeschrieben werden. Die Besitzeinweisung erfolgt per 2. Dezember 2019. Im Gegenzug wird dem Gesuchgegner die Parzelle fff auf dieses Datum hin übertragen. Die Gemeinde hat ihm zudem eine Zahlung von Fr. 13'500.00 zu leisten. Die Parzelle wird derzeit von einem Dritten bewirtschaftet. Das Pachtverhältnis ist gekündigt. Die Information des Betroffenen über den Eigentümerwechsel per 2. Dezember 2019 übernimmt die Gesuchstellerin (Tel. mit Bauverwalter E. vom 7. August 2019).