3.6.2. Im Sinne eines letzten Versuchs schlug der Präsident des SKE den Parteien vor, die vorzeitige Besitzeinweisung auf den 2. Dezember 2019 festzulegen. Als Abschlagsleistung sei dem Gesuchgegner die Realersatzparzelle fff auf dieses Datum zu übertragen und es sei ihm eine zusätzliche Zahlung von Fr. 13'500.00 zu leisten. Dieser Betrag entspricht (gerundet) dem Entschädigungsangebot der Gemeinde (vgl. Beilagen zum Gesuch um Einleitung des Enteignungsverfahrens vom 15. Februar 2018). Nach der Praxis des Gerichts (Aargauische Gerichts- und Verwaltungsentscheide [