3.5. Die Eingabe des Gesuchgegners wurde dem Bauverwalter Q. am 5. Juni 2019 zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinderat Q. antwortete darauf mit Protokollauszug vom 24. Juni 2019. Die Entschädigung für die Pufferzone sei noch zu verhandeln. Die Forderung betreffend Unterhalt eines Abschnitts der Drainageleitungen werde abgelehnt. Die Abtretung der Parzelle fff könne mit der vorzeitigen Besitzeinweisung nach der Zuckerrübenernte in Betracht gezogen werden, sei aber bei der Abschlagszahlung zu berücksichtigen. Es sei dem Gemeinderat ein realistischer Vorschlag zur Abschlagszahlung zu machen.