3.4. Der Vertreter des Gesuchgegners stimmte dem Projekt (Stand 21. März 2019) innert erstreckter Frist, mit Einschreiben vom 4. Juni 2019 zu, allerdings nur unter der Bedingung, dass ihm die Parzelle fff "sofort als Realersatz" übertragen werde. Im Übrigen forderte er eine Entschädigung für den Pufferstreifen und verlangte die Übernahme des Unterhalts der Drainageleitungen auf 20 m ab Projektgrenze durch die Gemeinde. Er wiederholte, dass eine vorzeitige Besitzeinweisung nach der Ernte 2019 möglich sei, die Modalitäten aber noch ausgehandelt werden müssten.