3.3. Die Fachvertreter des Kantons stimmten dem geänderten Projekt (Stand 21. März 2019) vorbehaltlos zu (C., für den Bereich Wasserbau, mit E-Mail vom 9. April 2019; D. für den Bereich Altlasten mit E-Mail vom 16. April 2019). Auch die gerichtsinterne Kontrolle fiel positiv aus. Daraufhin wurde die Projektmappe am 9. Mai 2019 dem Gesuchgegner zur Prüfung überwiesen. Im Begleitschreiben wurden noch Ausführungen zur vorzeitigen Besitzeinweisung gemacht.