den Gesuchgegner. Stimme dieser zu, werde die Teileinigung über das Projekt im vorgelegten Verfahrensstand förmlich festgehalten. Das bedeute auch den Verzicht auf die gegen die Enteignung erhobenen Einwendungen. Werde das Projekt abgelehnt, werde die Streitsache dem Regierungsrat zum Entscheid überwiesen. Das SKE habe noch über die Entschädigungsforderungen sowie über die beantragte Besitzeinweisung zu entscheiden. In Bezug auf Letzteres stellte der Präsident den Parteien einen gerichtlichen Einigungsversuch in Aussicht, sofern die angestrebte Teileinigung über Enteignungseinwendungen und Projekt zustande komme.